Besoldungsrechner Bund
gemäß Bundesbesoldungsgesetz

 

Brutto monatlich
Grundgehalt
Das Grundgehalt bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes und wird nach Stufen bemessen.
 
Besoldungsgruppe 0,00 €
Stufe  
Familienzuschlag
Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht.
 
Stufe 0,00 €
Zulagen (+)
Neben Grundgehalt und Familienzuschlag können noch Zuschläge gewährt werden, wie z.B. eine Amts- oder Stellenzulage.
 
Monatsbetrag 0,00 €
Brutto 0,00 €
Lohnsteuer
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den steuerlichen Merkmalen, die das Finanzamt an den Dienstherrn bzw. bezügezahlenden Stelle übermittelt (früher Merkmale aus der Lohnsteuerkarte).
 
Steuerklasse 0,00 €
Zahl der Kinderfreibeträge  
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag beträgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Freigrenzen 5,5% der Lohnsteuer.
 
    0,00 €
Netto 0,00 €

Alle Angaben und Information sind ohne Gewähr und dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich für die Höhe der Bezüge und der Abgaben ist der jeweilige Dienstherr bzw. die bezügezahlende Stelle und das Finanzamt.

  • Wo finde ich die notwendigen Daten?


    Die Besoldungsgruppe einer ausgeschriebenen Stelle sollte in der Regel in der Stellenausschreibung angegeben sein. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, ob tatsächlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) Anwendung findet oder ob die Angabe der Besoldungsgruppe nach einem speziellen Landesbesoldungsgesetz erfolgt.


    Beim Familienzuschlag gilt etwas vereinfacht zusammengefasst die Zuordnung zur Stufe null bei ledigen, zur Stufe eins bei verheirateten/verwitweten/geschiedenen mit Unterhaltsverpflichtung, und zur Stufen zwei und höher bei einem und mehr Kindern.


    Mit der ersten Ernennung wird in der Regel ein Grundgehalt der Stufe eins festgesetzt. Falls Sie Berufserfahrung mitbringen, sollten Sie einen Antrag auf Anerkennung von Erfahrungszeiten stellen, um in eine entsprechend höhere Stufe zugeordnet zu werden, da von jeder Stufe zur nächsten das Grundgehalt steigt. Abhängig von der Stufe erfolgt der Übergang in die nächsthöhere Stufe in zeitlichen Abständen von zwei bis vier Jahren.


    Die Information, ob und welche Zulagen Ihnen zusätzlich zum Grundgehalt zustehen, sollte ebenfalls in der Regel in einer Stellenausschreibung zu finden sein. Ansonsten lohnt es sich spätestens hier das BbesG aufzuschlagen, da im BBesG die möglichen Zulagen aufgelistet sind. Falls Sie sich immer noch unsicher sind, sollten Sie einfach beim zukünftigen Arbeitgeber nachfragen, ob eine Zulage für Ihre Stelle vorgesehen ist.