Der Öffentliche Dienst in Deutschland ist ein attraktiver Arbeitgeber. Doch wie in jedem Berufsfeld gibt es auch in der öffentliche Verwaltung bestimmte Berufskrankheiten. Während körperliche Erkrankungen bei Beamten unterdurchschnittlich oft auftreten, sind gerade psychische und seelische Belastungen häufig der Grund für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit.

Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Ist ein Beamter mindestens 3 Monate innerhalb eines Jahres erkrankt (Dienstausfall) und besteht keine Aussicht auf Besserung innerhalb der nächsten 6 Monate, gilt er als dienstunfähig. Außerdem kann eine Dienstunfähigkeit auch durch ein ärztliches Gutachten belegt werden.

Beamte erwerben im Laufe der Zeit Versorgungsansprüche. Mit jedem Jahr der Beamtentätigkeit steigen die Ansprüche. Wird ein Beamter dienstunfähig, kann er in den Ruhestand versetzt werden und bezieht seine Versorgungsansprüche.

Innerhalb der ersten fünf Jahre des Beamtenverhältnisses oder bei Beamtenanwärtern kann jedoch im Falle einer Dienstunfähigkeit auch eine Kündigung erfolgen. Für “frische” Beamte empfehlen wir daher den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Sie dazu eine kostenlose und unverbindliche Beratung wünschen, dann füllen Sie folgendes Formular aus:

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    Privathaftpflicht/DiensthaftpflichtBerufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit

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